Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Gemeinde und wird daher auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Der Bebauungsplan stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar (siehe „Flächennutzungsplan“).
Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplans sind im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden. Die Regelungen eines Bebauungsplans sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich, da er vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und somit zum Ortsrecht wird. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums. Als Angebotsplanung kann er von allen Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden. Ein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt es nicht.
Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine Satzung (Ortsrecht). Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung und zumeist gehören auch die örtlichen Bauvorschriften als getrennte Satzung dazu.
Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die Bearbeitung der Bauanträge. Unterlagen können hierzu eingesehen werden (siehe unten "verwandte Dienstleitung").